
Berufsreifeprüfung
Sie können an der HBLW Linz - Landwiedstraße die Prüfung in folgenden Gegenständen ablegen:
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Deutsch - schriftlich zentral und mündlich
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Englisch - schriftlich oder mündlich
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Mathematik - zentral
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Betriebswirtschaft und Rechnungswesen - schriftlich und mündlich
ANMELDUNG
TEILPRÜFUNG
Anmeldung
Das dazu benötigte Formular S3 erhalten Sie an den Erwachsenenbildungseinrichtungen (BFI, WIFI, VHS). Bitte per Post oder Mail an die Schule (berufsreifepruefung@hblw-landwied.at) schicken.
Termine
20. Oktober des Vorjahres für den Wintertermin (Jänner/Februar)
20. Dezember des Vorjahres für den Sommertermin (Mai)
20. Juni für den Herbsttermin (September/Oktober)
PRÜFUNGSTERMINE
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Allgemeine Informationen zur Berufsreifeprüfung finden Sie unter:
Ansuchen und Zulassung
Postalische Übermittlung des Formular S1
Übermitteln Sie das Formular S1 vollständig ausgefüllt per Post/per E-Mail an:
HBLW Linz Landwiedstraße
Berufsreifeprüfung
Landwiedstraße 80
4020 Linz
Geben Sie am Formular ganz oben Ihre E-Mailadresse an!
Der Sendung sind anzuschließen:
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Geburtsurkunde (Kopie)
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Nachweis der Berufsausbildung bzw. des Schulabschlusses bzw. der Schulbildung und Nachweis der Praxis (Kopie):
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Lehrabschlussprüfungszeugnis oder
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Abschlussprüfungszeugnis einer mindestens 3-jährigen mittleren berufsbildenden Schule
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Abschlusszeugnis einer Krankenpflegeschule oder Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
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mindestens 30 Monate umfassende Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst
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erfolgreicher Abschluss des 3. Jahrgangs einer BHS und der Nachweis einer mindestens 3-jährigen beruflichen Tätigkeit
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Dienstprüfung im Bundesdienst und Nachweis über 3 Jahre Praxis
Mit dem Formular "Zulassung zur Berufsreifeprüfung" können Sie eventuell auch um "Ersatz" (= Entfall bzw. Anrechnung) einzelner Teilprüfungen ansuchen. Die entsprechenden Voraussetzungen müssen durch Nachweis belegt sein. Im Zulassungsschreiben teilen wir Ihnen auch mit, ob dem Entfall der Teilprüfung stattgegeben wird.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Ihr Antrag wird nach Zeitpunkt des Eintreffens gereiht und bearbeitet.
Die Direktorin stellt fest, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Verständigung der Zulassungswerberin bzw. des Zulassungswerbers
Ihnen wird via Mail mitgeteilt, ob der Zulassung stattgegeben werden kann.
Wird die Zulassung ausgesprochen, so wird mit Ihnen via Mail ein Termin vereinbart, zu dem Sie bitte zu allen übermittelten Kopien die Originale mitbringen.
Des Weiteren ist eine Zahlungsbestätigung über die Vergebührung der Zulassung mitzubringen.
Vergebührung
€ 14,30 für die Vergebührung der Zulassung sind zu entrichten.
Bis längstens 6 Wochen vor dem gewählten Prüfungstermin erhalten Sie ein E-Mail mit dem Hinweis auf die anfallende Prüfungsgebühr und die Informationen über den Prüfungszeitpunkt. Bitte erst nach E-Mailbenachrichtigung einzahlen!
Bankverbindung:
Kontowortlaut: Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe, 4020 Linz
IBAN: AT07 0100 0000 0539 0629
BIC: BUNDATWW
Zahlungsgrund: Vergebührung Zulassung und *NAME*
Grundsätzliches zur Zulassung
Grundsätzlich gilt für den Fachbereich, dass diese Prüfung
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entweder mit dem erlernten Beruf (Lehrabschlussprüfung oder Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Fachschule)
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oder im Falle einer zurückliegenden beruflichen Neuorientierung, die mindestens 2 Jahre vor dem Ansuchen um Zulassung erfolgt ist, mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit korrespondieren muss.
Beachten Sie bitte, dass die Zulassung nicht als Anmeldung zur Teilprüfung gilt!
Gleichzeitig werden Sie davon in Kenntnis gesetzt, ob Ihrem Ansuchen um Ersatz der Prüfung aus einem Teilbereich stattgegeben wird.
Dieser Entfall einer Teilprüfung kann nur bei Vorliegen einer Meisterprüfung, eines Sprachenzertifikates oder diversen Diplom- und Befähigungsprüfungen laut dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung von der Prüfungskommission an der Schule gewährt werden.
Ab Vorliegen der "Zulassung zur Berufsreifeprüfung" dürfen Sie an jeder Erwachsenenbildungseinrichtung Teilprüfungen ablegen. Eine der (bis zu) vier Teilprüfungen müssen Sie an unserer Schule ablegen.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Wunschtermin nach folgenden Kriterien erfüllen können:
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verfügbare Prüfungsplätze
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Datum Ihrer Zulassung
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Datum Ihrer Anmeldung zur Teilprüfung
Die Stornierung der Anmeldung zu einer Teilprüfung ist nur bis längstens vier Wochen vor einer Teilprüfung ohne Anfall einer Prüfungsgebühr zulässig.
Ablegung der Teilprüfung
Zu einer Teilprüfung sind nur jene Personen zugelassen, die sich
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ordnungsgemäß angemeldet haben,
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einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und
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eine Auftragsbestätigung bezüglich Prüfungsgebühr vorlegen können.
Einsicht & Wiederholung
Der Termin zur Einsichtnahme der schriftlichen Arbeiten wird von den FachprüferInnen festgelegt und am Prüfungstag bekannt gegeben.
Das Wiederholen einer Teilprüfung ist zweimal zulässig, wenn Sie vor dem 1.9.2015 zu einer Teilprüfung erstmals angetreten sind und diese negativ abgelegt haben.
Negativer Erstantritt zu einer Teilprüfung nach dem 1.9.2015: dreimaliges Wiederholen ist zulässig
Sie müssen sich zum gewünschten Termin wiederum (formlos) anmelden und die Prüfungsgebühr begleichen.
Gesamtzeugnis
Das Gesamtzeugnis wird ausschließlich von der zulassenden Schule ausgestellt.
Teilprüfungen, die vor dem Zulassungsdatum liegen, KÖNNEN NICHT angerechnet werden!
Falls Sie nicht alle Teilprüfungen an der Schule abgelegt haben, bitten wir vorab um Übermittlung Ihrer Teilprüfungszeugnisse via Mail: office(at)hblw-landwied.at oder Fax: 0732 38 26 98-23.
Jedes Gesamtzeugnis muss vergebührt werden.
Bitte überweisen Sie 14,30 € auf folgende Kontoverbindung:
Kontowortlaut: Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe, 4020 Linz
IBAN: AT07 0100 0000 0539 0629
BIC: BUNDATWW
Zahlungsgrund: Vergebührung Gesamtzeugnis und *NAME*
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Vereinbarung eines Abholungstermins per Mail (office(at)hblw-landwied.at).
Die Ausgabe des Gesamtzeugnisses kann nur persönlich (oder mit Vollmacht) erfolgen. Bitte den Zahlungsabschnitt der Vergebührung und alle Originalzeugnisse zur Vorlage mitnehmen.
