Der Weg zur Berufsreifeprüfung

Allgemeine Informationen zur Berufsreifeprüfung finden Sie unter:

www.erwachsenenbildung.at

1. Ansuchen um Zulassung

1.1. Postalische Übermittlung des Formular S1

Übermitteln Sie das Formular S1 vollständig ausgefüllt per Post/per E-Mail an:

HBLW Linz Landwiedstraße
Berufsreifeprüfung
Landwiedstraße 80
4020 Linz

Geben Sie am Formular ganz oben Ihre E-Mailadresse an!

Der Sendung sind anzuschließen:

Geburtsurkunde (Kopie)

Nachweis der Berufsausbildung bzw. des Schulabschlusses bzw. der Schulbildung und Nachweis der Praxis (Kopie):

  • Lehrabschlussprüfungszeugnis oder
  • Abschlussprüfungszeugnis einer mindestens 3-jährigen mittleren berufsbildenden Schule
  • Abschlusszeugnis einer Krankenpflegeschule oder Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
  • mindestens 30 Monate umfassende Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst
  • erfolgreicher Abschluss des 3. Jahrgangs einer BHS und der Nachweis einer mindestens 3-jährigen beruflichen Tätigkeit
  • Dienstprüfung im Bundesdienst und Nachweis über 3 Jahre Praxis

Mit dem Formular "Zulassung zur Berufsreifeprüfung" können Sie eventuell auch um "Ersatz" (= Entfall bzw. Anrechnung) einzelner Teilprüfungen ansuchen. Die entsprechenden Voraussetzungen müssen durch Nachweis belegt sein. Im Zulassungsschreiben teilen wir Ihnen auch mit, ob dem Entfall der Teilprüfung stattgegeben wird.

1.2. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Ihr Antrag wird nach Zeitpunkt des Eintreffens gereiht und bearbeitet.
Die Direktorin stellt fest, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

1.3. Verständigung der Zulassungswerberin bzw. des Zulassungswerbers

Ihnen wird via Mail mitgeteilt, ob der Zulassung stattgegeben werden kann.

Wird die Zulassung ausgesprochen, so wird mit Ihnen via Mail ein Termin vereinbart, zu dem Sie bitte zu allen unter Punkt 1.1. übermittelten Kopien die Originale mitbringen.
Des Weiteren ist eine Zahlungsbestätigung über die Vergebührung der Zulassung mitzubringen.

2. Vergebührung

€ 14,30 für die Vergebührung der Zulassung sind zu entrichten.

Bitte erst nach E-Mailbenachrichtigung "Zulassung ist erfolgt" einzahlen!

Bankverbindung:

Kontowortlaut: Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe, 4020 Linz
IBAN: AT07 0100 0000 0539 0629
BIC: BUNDATWW
Zahlungsgrund: Vergebührung Zulassung und *NAME*

3. Grundsätzliches zur Zulassung

Grundsätzlich gilt für den Fachbereich, dass diese Prüfung

  • entweder mit dem erlernten Beruf (Lehrabschlussprüfung oder Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Fachschule)
  • oder im Falle einer zurückliegenden beruflichen Neuorientierung, die mindestens 2 Jahre vor dem Ansuchen um Zulassung erfolgt ist, mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit

korrespondieren muss.

Beachten Sie bitte, dass die Zulassung nicht als Anmeldung zur Teilprüfung gilt!

Gleichzeitig werden Sie davon in Kenntnis gesetzt, ob Ihrem Ansuchen um Ersatz der Prüfung aus einem Teilbereich stattgegeben wird.
Dieser Entfall einer Teilprüfung kann nur bei Vorliegen einer Meisterprüfung, eines Sprachenzertifikates oder diversen Diplom- und Befähigungsprüfungen laut dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung von der Prüfungskommission an der Schule gewährt werden.

Ab Vorliegen der "Zulassung zur Berufsreifeprüfung" dürfen Sie an jeder Erwachsenenbildungseinrichtung Teilprüfungen ablegen. Eine der (bis zu) vier Teilprüfungen müssen Sie an unserer Schule ablegen.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Wunschtermin nach folgenden Kriterien erfüllen können:

  1. verfügbare Prüfungsplätze
  2. Datum Ihrer Zulassung
  3. Datum Ihrer Anmeldung zur Teilprüfung

Die Stornierung der Anmeldung zu einer Teilprüfung ist nur bis längstens vier Wochen vor einer Teilprüfung ohne Anfall einer Prüfungsgebühr zulässig.

4. Anmeldung zur Teilprüfung

Das dazu benötigte Formular S3 erhalten Sie an den Erwachsenenbildungseinrichtungen. Bitte per Post an die Schule schicken. 

Anmeldeschluss

Wintertermin (=  Jänner / Februar): 20. Oktober des Vorjahres
Sommertermin (= Mai): 20. Dezember des Vorjahres
Herbsttermin (= September / Oktober): 20. Juni

Beachten Sie bitte, dass für jeden Termin die Zahl der PrüfungskandidatInnen für eine Teilprüfung beschränkt ist.

5. Prüfungsgebühr

Bis längstens 6 Wochen vor dem gewählten Prüfungstermin erhalten Sie ein E-Mail mit dem Hinweis auf die anfallende Prüfungsgebühr und die Informationen über den Prüfungszeitpunkt.

6. Ablegung der Teilprüfung

Zu einer Teilprüfung sind nur jene Personen zugelassen, die sich

ordnungsgemäß angemeldet haben,
einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und
eine Auftragsbestätigung bezüglich Prüfungsgebühr vorlegen können.

7. Einsicht und Wiederholung

Der Termin zur Einsichtnahme der schriftlichen Arbeiten wird von den FachprüferInnen festgelegt und am Prüfungstag bekannt gegeben.

Das Wiederholen einer Teilprüfung ist zweimal zulässig, wenn Sie vor dem 1.9.2015 zu einer Teilprüfung erstmals angetreten sind und diese negativ abgelegt haben.
Negativer Erstantritt zu einer Teilprüfung nach dem 1.9.2015: dreimaliges Wiederholen ist zulässig
Sie müssen sich zum gewünschten Termin wiederum (formlos) anmelden und die Prüfungsgebühr begleichen.

8. Gesamtzeugnis

Das Gesamtzeugnis wird ausschließlich von der zulassenden Schule ausgestellt. 
Teilprüfungen, die vor dem Zulassungsdatum liegen, KÖNNEN NICHT angerechnet werden!

Falls Sie nicht alle Teilprüfungen an der Schule abgelegt haben, bitten wir vorab um Übermittlung Ihrer Teilprüfungszeugnisse via Mail: office(at)hblw-landwied.at oder Fax: 0732/382698-23.

Jedes Gesamtzeugnis muss vergebührt werden.
Bitte überweisen Sie Euro 14,30 auf folgende Kontoverbindung:
Kontowortlaut: Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe, 4020 Linz
IBAN: AT07 0100 0000 0539 0629
BIC: BUNDATWW
Zahlungsgrund: Vergebührung Gesamtzeugnis und *NAME*

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Vereinbarung eines Abholungstermins per Mail (office(at)hblw-landwied.at).

Die Ausgabe des Gesamtzeugnisses kann nur persönlich (oder mit Vollmacht) erfolgen. Bitte den Zahlungsabschnitt der Vergebührung und alle Originalzeugnisse zur Vorlage mitnehmen.

 

Letzte Änderung: VOR/26.05.2018

 

 

Sie haben bereits eine Zulassung an unserer Schule und wollen nun eine Teilprüfung ablegen?

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Wunschtermin nach folgenden Kriterien erfüllen können:

  1. verfügbare Prüfungsplätze
  2. Datum Ihrer Zulassung
  3. Datum Ihrer Anmeldung zur Teilprüfung

Die Stornierung der Anmeldung zu einer Teilprüfung ist nur bis längstens vier Wochen vor einer Teilprüfung ohne Anfall einer Prüfungsgebühr zulässig.

1. Anmeldung zur Teilprüfung

Das dazu benötigte Formular S3 erhalten Sie an den Erwachsenenbildungseinrichtungen. Bitte per Post an die Schule schicken. 

Anmeldeschluss

Wintertermin (=  Jänner / Februar): 20. Oktober des Vorjahres
Sommertermin (= Mai): 20. Dezember des Vorjahres
Herbsttermin (= September / Oktober): 20. Juni

Beachten Sie bitte, dass für jeden Termin die Zahl der PrüfungskandidatInnen für eine Teilprüfung beschränkt ist.

2. Prüfungsgebühr

Bis etwa 6 Wochen vor dem gewählten Prüfungstermin erhalten Sie ein E-Mail mit dem Hinweis auf die anfallende Prüfungsgebühr und die Informationen über den Prüfungszeitpunkt.

3. Ablegung der Teilprüfung

Zu einer Teilprüfung sind nur jene Personen zugelassen, die sich

ordnungsgemäß angemeldet haben,
einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und
eine Auftragsbestätigung bezüglich Prüfungsgebühr vorlegen können.

4. Einsicht und Wiederholung

Der Termin zur Einsichtnahme der schriftlichen Arbeiten wird von den FachprüferInnen festgelegt und am Prüfungstag bekannt gegeben.

Das Wiederholen einer Teilprüfung ist zweimal zulässig, wenn Sie vor dem 1.9.2015 zu einer Teilprüfung erstmals angetreten sind und diese negativ abgelegt haben.
Negativer Erstantritt zu einer Teilprüfung nach dem 1.9.2015: dreimaliges Wiederholen ist zulässig
Sie müssen sich zum gewünschten Termin wiederum (formlos) anmelden und die Prüfungsgebühr begleichen.

5. Gesamtzeugnis

Das Gesamtzeugnis wird ausschließlich von der zulassenden Schule ausgestellt. 
Teilprüfungen, die vor dem Zulassungsdatum liegen, KÖNNEN NICHT angerechnet werden!

Falls Sie nicht alle Teilprüfungen an der Schule abgelegt haben, bitten wir vorab um Übermittlung Ihrer Teilprüfungszeugnisse via Mail: office(at)hblw-landwied.at oder Fax: 0732/382698-23.

Jedes Gesamtzeugnis muss vergebührt werden.
Bitte überweisen Sie Euro 14,30 auf folgende Kontoverbindung:
Kontowortlaut: Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe, 4020 Linz
IBAN: AT07 0100 0000 0539 0629
BIC: BUNDATWW
Zahlungsgrund: Vergebührung Gesamtzeugnis und *NAME*

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Vereinbarung eines Abholungstermins per Mail (office(at)hblw-landwied.at).

Die Ausgabe des Gesamtzeugnisses kann nur persönlich (oder mit Vollmacht) erfolgen. Bitte den Zahlungsabschnitt der Vergebührung und alle Originalzeugnisse zur Vorlage mitnehmen.

Stand: Mai 2019